Mit Herz und Hand für Tiere und deren Lebensräume.

Willkommen bei der Kreisjägerschaft Recklinghausen. Hier werden Sie über unsere Aktivitäten sowie über aktuelle Neuigkeiten rund um die Themen Jagd, Wild- und Naturschutz auf dem Laufenden gehalten.

Aktuelles

Liebe Jägerinnen und Jäger,

liebe Mitstreiter,

die Jägerschaft aus dem LJV Niedersachsen benötigt unsere Solidarität und Unterstützung der Demo am 30.01.2025 in Hannover. Die Jägerschaft aus Niedersachsen hatte uns vor 10 Jahren bei unserer Demo auf den Rheinwiesen in Düsseldorf ebenfalls stark unterstützt. Die Kurzfristigkeit hängt mit den Sitzungswochen des niedersächsischen Landtages zusammen, der Mitte Dez. 2024 deutlich gemacht hat, Grundpfeiler in der Jagdgebrauchshundearbeit in Frage zu stellen. Um 10.00 Uhr sammeln sich alle Teilnehmer/innen am Schützenplatz, dann folgt ein Marsch von ca. 1km bis zum Niedersächsischen Landtag. Um 11.00 Uhr findet die Hauptkundgebung statt. Das Ende der Veranstaltung wird mit ca. 13.00 Uhr angegeben.

Wie Sie der angehängte Email des JGHV entnehmen können, geht es u.a. um Grundpfeiler in der Jagdgebrauchshundearbeit: Die Arbeit an der lebenden Ente, die Schwarzwildgatter und Schliefenanlagen. Weitere Details und ausführliche Informationen können Sie der Email entnehmen. Der LJV NRW kann leider aus vertragsrechtlichen Gründen mit der Messe Dortmund nicht offiziell zur Unterstützung aufrufen, da dieser Tag bekannt während der Messe Jagd & Hund liegt. Die jährliche und wichtige Sitzung der Obleute für das Jagdgebrauchshundewesen wurde aber bereits aus diesem Grund verschoben. Wir bitten daher nicht nur die Jagdgebrauchshundeführer/innen, sondern alle anderen Jägerinnen und Jäger, sich an der geplanten Demo zu beteiligen, sofern Ihnen das zeitlich möglich ist. Der LJV NRW wird entsprechende Plakate zur Verfügung stellen, die Ihnen rechtzeitig vor Abfahrt zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu werden Sie im nächsten Newsletter des LJV NRW erfahren.

Einige Kreisjägerschaften aus dem Reg.-Bez. Münster grenzen direkt an Niedersachen, daher sollten wir unsere Nachbarn unterstützen. Busse werden durch den DJV und LJV NRW gesponsert, daher haben wir Busse für den Kreis Recklinghausen für 2 – 3 Einstiegsmöglichkeiten angefragt, benötigen aber für den Busunternehmer so schnell wie möglich eine Rückmeldung von Ihnen per Mail, wer diesen Transferservice nutzen möchte. Ansonsten steht es Ihnen natürlich auch frei, Fahrgemeinschaften zu bilden und mit dem Auto anzureisen.

Damit wir die Anzahl der Busse planen können, bitten wir daher schnellstmöglich, spätestens bis Mittwoch, 15. Januar um Rückmeldung! Wenn sich nicht genügend Teilnehmer/innen für den Bus-Transfer melden, werden wir Ihnen das zeitnah mitteilen. Bitte schreiben Sie unsere Geschäftsstelle an: info@kreisjaegerschaft-recklinghausen.de, wir danken Ihnen jetzt schon für Ihren Einsatz!

Wie es in Hannover vor Ort weitergeht entnehmen Sie bitte ebenfalls der angehängten Email.

Waidmannsheil!

Petra Bauernfeind-Beckmann, Hermann Wolff, Ulla Stallberg, Jana Schrief

Änderungen im Waffengesetz wirken sich auf Jagdschein-Anträge aus
Neue Verfahrensweise beachten

Ende Oktober 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems” bundesweit in Kraft getreten. Damit einher gehen Änderungen im Waffen- sowie im Bundesjagdgesetz, die sich auch auf die Arbeit der Unteren Jagdbehörde beim Kreis Recklinghausen auswirken. Besonders deutlich spürbar werden die neuen Regelungen bei der Verlängerung von Jagdscheinen.

Bislang konnte die Erteilung von Jagdscheinen bei der Kreisverwaltung zügig veranlasst werden. „Bei Verlängerungsanträgen wurde der Jagdschein für gewöhnlich unmittelbar mit neuer Gültigkeitsdauer ausgehändigt, da alles Notwendige bereits durch die Untere Jagdbehörde vorbereitet war“, erklärt Stefan Badners, Fachdienstleiter Ordnung beim Kreis Recklinghausen. Das sei nun nicht mehr möglich: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Bundesjagdgesetz und Waffengesetz dürfen nach den neuen gesetzlichen Grundlagen nun ausschließlich nur noch durch die Waffenbehörden getätigt werden. Hinzu kommt, dass die Überprüfung von der Unteren Jagdbehörde nur angestoßen werden kann, wenn der Unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag zur Ausstellung eines Jagdscheines vorliegt. Dies wurde per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen so festgelegt. Ergänzend haben die Waffenbehörden außerdem auch die Bundespolizei und den Zoll bei der Zuverlässigkeitsprüfung zu beteiligen.“ Es ist daher mit einer erheblich längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung zu rechnen.

„Wir bitten alle Jagdscheininhaberinnen und -inhaber, deren Jagdschein zum 31.03.2025 ausläuft, zunächst das Informationsschreiben der Unteren Jagdbehörde abzuwarten und die dortigen Erklärungen zur Jagdscheinverlängerung zu befolgen“, sagt Carolin Adam von der Unteren Jagdbehörde. „Wir bemühen uns, die Anträge im Interesse aller Beteiligten schnellstmöglich zu bearbeiten. Um die vorhandenen Ressourcen nicht zusätzlich zu belasten, wird außerdem darum gebeten, von Nachfragen zum Sachstand oder der Verfahrensdauer abzusehen.“

Im Kreis Recklinghausen sind rund 3.000 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Etwa ein Drittel davon muss den Jagdschein zum 31.03.2025 verlängern lassen.

Meldungsdatum 05.12.2024, Pressestelle Kreis Recklinghausen

Afrikanische Schweinepest: Aktuelle Informationen für Jäger des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelle Informationen zur Myxomatose bei Feldhasen finden Sie in dieser PDF. Bitte beachten Sie besonders die Handlungsempfehlungen auf Seite 2!

Die Schießstände der KJS Recklinghausen


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